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- Artikel-Nr.: 425658
- EAN: 4698874256584
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Rolektro Maximus MX3-25 Lithium, Rot 2Sitzer Akku 2x60V 32,5Ah 1,5KW SB-Vo TB-Hi mit Box + Windschutz
Führerscheinfrei*
Besser, vor dem Kauf das Original ansehen.
- Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Motor 1500 Watt/ 60V, Nabenmotor Hinterrad
- Schaltung Automatisch
- Akku 2 x 60V/ 32,5 Ah, Lihtium Akku, entnehmbar
- Akku-Box Gewicht 14 kg pro Akku
- Ladezyklen 700-800
- Ladezeit 6-8 Stunden
- Reichweite ca. 70km, anhängig von Topografie, Zuladung
- Reifendruck etc.
- mit 2. Akku 140 km Reichweite
- Steigfähigkeit 6.84 Grad (12%)
- Bremsanlage Scheibenbremse vorne, Trommelbremse hinten
- Rahmen Stahlrohrrahmen
- Bereifung 90/90-12“ (Vorne und hinten), schlauchlos,
- Luftdruck 2,5 bar (36 PSI), Rad-Durchmesser: 41cm
- Federung vorne gedämpfte Teleskopgabel, hinten 2 Stoßdämpfer
- Rad-Durchmesser 41 cm
- Beleuchtung E-Mark zertifiziert, LED-Abblend und Fernlicht
- LED- Brems- und Rücklicht, LED-Blinker
- Cockpit/ Tacho Geschwindigkeitsanzeige, Akkuladeanzeige, Symbole
- für Licht und Blinker, Gesamtkilometeranzeige
- weitere Ausstattung USB-Ladebuchse 5V/ 1A, digitaler Tachometer
- Topcase, 2x Zündschlüssel, Alarmanlage mit 2xFernbedienung, Winschutzscheibe
- Farbe Rot/ Schwarz
- Sitz Sitzbank
- Eigengewicht inkl. Akku 114 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht 294 kg
- Zuladung 180 kg
- Sitzhöhe 865 mm, Beifahrer: 890 mm
- Lenkerhöhe 1085 mm
- Abmessung aufgebaut (LxBxH) 2125 x 715 x 1340 mm
- Zulassung für 2 Personen, EU-Betriebserlaubnis (EEC)
- Zubehör Ladegerät, 2x Spiegel, Topcase, Handyhalterung
- Handbuch, EEC-Dokument
Rechtliche Bestimmungen und allgemeine Hinweise
Helmpflicht
Bei angelegtem Sicherungsgurt besteht keine Helmpflicht.
Wenn der Maximus MX3-25 ohne angelegten Gurt gefahren wird,
besteht Helmpflicht.
Haftpflichtversicherung
Elektrofahrzeuge sind versicherungs- und kennzeichenpflichtig!
Eine Betriebserlaubnis liegt dem Roller bei.
*Führerschein
Zum Betrieb wird ein Berechtigungsschein für das Führen von Mofas benötigt.
Mindestalter 15 Jahre. Inhaber der Führerscheinklassen A, B und T
benötigen keinen Berechtigungsschein.
Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind,
benötigen keinen Berechtigungsschein oder Führerschein.
Wo darf man das Fahrzeug fahren?
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege genutzt werden
Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen (innerorts) ist nicht erlaubt.
Innerorts dürfen Radwege befahren werden,
die mit einem Mofa im Verkehrsschild gekennzeichnet sind.